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Antrag auf eine Vergütung gemäß § 32 Epidemiegesetz 1950

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/laufend/betriebsfuehrung/verguetung/epidemie.html

Wenn ein*e Dienstnehmer*in vom Stadt Wien – Gesundheitsdienst (MA 15) abgesondert, das heißt, unter Quarantäne gestellt, wurde, muss der*die Dienstgeber*in das Entgelt weiterzahlen. Dafür kann sie oder er eine Vergütung beantragen.
können Sie als Dienstgeber*in für das weiterbezahlte Entgelt eine Vergütung bei