Aufstellung von mobilen Anlagen bei Veranstaltungen im Umherziehen – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/veranstaltungen/meldepflicht/durchfuehrung/mobile-anlagen.html
Für Veranstaltungen im Umherziehen (z. B. fliegende Bauten, Schaustellerbetriebe, Zirkusbetriebe) ist einmalig eine persönliche Bewilligung erforderlich.
VerÂanÂstaltÂungsÂorte WerbeÂmaßÂnahmen Aufstellung von mobilen Anlagen bei