Standortverlegung eines Gewerbes – Meldung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/laufend/verlegung/standort/standortverlegung.html
Eine Standortverlegung eines Gewerbes muss bei der Gewerbebehörde angezeigt werden
Ausnahmen Bei diesen Gewerben dürfen Sie mit der Gewerbeausübung im neuen Standort
