2012 https://www.weltmaschine.de/neuigkeiten/fakt_der_woche/2012/index_html
Ganze Nachricht lesen Fakt der Woche 22 Oktober 2012 Das Strahlrohr besteht bei
Ganze Nachricht lesen Fakt der Woche 22 Oktober 2012 Das Strahlrohr besteht bei
Ganze Nachricht lesen Fakt der Woche 22 Oktober 2012 Das Strahlrohr besteht bei
Der Betrieb des LHC mit Protonen im Jahr 2012 lief äußerst erfolgreich. Nun wurde beschlossen den Betriebsplan des LHC zu ändern. Statt bis Mitte November soll der LHC jetzt bis zur Weihnachtspause mit Protonen betrieben werden. Der Betrieb mit Blei-Ionen, der eigentlich für die Zeit direkt vor der Weihnachtspause geplant war, wurde auf den Beginn des kommenden Jahres verschoben. So sollen den Wissenschaftlern für ihre Analysen rund um die Eigenschaften des neuentdeckten Teilchens genug Daten zur Verfügung gestellt werden.
Bei vorherigen Teilchenbeschleunigern vergingen durchaus Jahre von der Inbetriebnahme
Bei Abdruck in Publikationen oder anderen Medien schicken Sie uns bitte ein Belegexemplar
Ihr Spezialgebiet, die Teilchenschauer, vergleicht Çiğdem İşsever gern mit Wasserstrahlen aus dem Gartenschlauch. Knifflige Herausforderungen mit Teilchen liegen der Forscherin genauso am Herzen wie die Nachwuchsgewinnung. Dabei geht sie ungewöhnliche Wege, zum Beispiel mit dem Computerspiel Minecraft…
Begleiter in meiner Karriere“, sagt İşsever, die auch Leitende Wissenschaftlerin bei
Ihr Spezialgebiet, die Teilchenschauer, vergleicht Çiğdem İşsever gern mit Wasserstrahlen aus dem Gartenschlauch. Knifflige Herausforderungen mit Teilchen liegen der Forscherin genauso am Herzen wie die Nachwuchsgewinnung. Dabei geht sie ungewöhnliche Wege, zum Beispiel mit dem Computerspiel Minecraft…
Begleiter in meiner Karriere“, sagt İşsever, die auch Leitende Wissenschaftlerin bei
Bei Abdruck in Publikationen oder anderen Medien schicken Sie uns bitte ein Belegexemplar
Bei Abdruck in Publikationen oder anderen Medien schicken Sie uns bitte ein Belegexemplar
Bei Abdruck in Publikationen oder anderen Medien schicken Sie uns bitte ein Belegexemplar
Bei Abdruck in Publikationen oder anderen Medien schicken Sie uns bitte ein Belegexemplar