Erinnerung Ablesen der Hauswasserzähler (keine Funkwasserzähler) | Startseite https://www.usingen.de/rathaus-politik/aktuelles/mitteilungen/erinnerung-ablesen-der-hauswasserzaehler/
Die Ermittlung des Wasserverbrauches erfolgt über die Selbstablesung der Wasserzähler durch den Grundstückseigentümer oder seinen Bevollmächtigten. Dies betrifft die Liegenschaften in denen noch keine Funkzähler eingebaut sind. Da noch einige Rückmeldungen fehlen geben Sie uns die Daten bis spätestens 13. Dezember 2024 durch.
Bei Unstimmigkeiten notieren Sie die festgestellte Nummer auf der Zählerkarte.
