Teilzeitbeschäftigung | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/teilzeitbeschaeftigung
Grundlage: Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtengesetz – LBG NRW)
Lebensjahres können Lehrerinnen und Lehrer im Beamtenverhältnis bei der Bezirksregierung