Schulärztliche Untersuchungen bei der Einschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen https://www.schulministerium.nrw/schulaerztliche-untersuchungen-bei-der-einschulung-von-zugewanderten-kindern-und-jugendlichen
Generell gilt, dass Kinder und Jugendliche, die bereits in Nordrhein-Westfalen wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- / Arbeitsstätte haben, unabhängig von der Staatsangehörigkeit schulpflichtig sind.
schließen Sie befinden sich hier Startseite Schulärztliche Untersuchungen bei