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Geltendmachung eines Anspruchs auf Verteilung der HaushaltsgegenstÀnde bei getrenntlebenden

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Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie für die Zeit des Getrenntlebens eine Verteilung der Haushaltsgegenstände verlangen.
Geltendmachung eines Anspruchs auf Verteilung der Haushaltsgegenstände bei getrenntlebenden