Jugendschutz / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.220.1
FÃŒr den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelten folgende Vorschriften: Alkoholische GetrÀnke: bis 13 Jahre: Abgabe (Verkauf oder Ausschank) und Konsum von alkoholhaltigen GetrÀnken sind generell verboten. 14 und 15 Jahre: …
unter 12 Jahren Abweichend davon darf die Anwesenheit bei Filmen, die fÃŒr Kinder
