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Elternzeit nach den ersten drei Lebensjahren nehmen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Elternzeit-nach-den-ersten-drei-Lebensjahren-nehmen.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.755.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn Sie in den ersten 3 Lebensjahren Ihres Kindes nicht die gesamte Elternzeit genommen haben, können Sie die verbliebene Zeit, maximal aber 24 Monate, zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. …
Die Elternzeit können Sie bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich anmelden.

Bekanntmachung – förmliche Beteiligung Öffentlichkeit und TÖB ErgÀnzungssatzung Birkholzer Weg / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.21446.1&NavID=3728.98&La=1

Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und Freitag 09:00 bis 12:00 bei – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
00 Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und Freitag 09:00 bis 12:00 bei