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Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Beschluss Ìber die frÌhzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans zur »Errichtung einer PV-FreiflÀchenanlage im Ortsteil Birkholz« / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.22482.1&kuo=2&sub=0

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mÃŒndlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung fÃŒr
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mÌndlich zur Niederschrift

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Beschluss Ìber die frÌhzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans zur »Errichtung einer PV-FreiflÀchenanlage im Ortsteil Birkholz« / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.22482.1&NavID=3728.98&La=1

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mÃŒndlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung fÃŒr
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mÌndlich zur Niederschrift

Bekanntmachung zu B-451/2023 – erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit B-Plan "Windpark Alt Golm" / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.18401.1&NavID=3728.98&La=1

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr bei – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr bei

Genehmigung zum Aufstellen oder VerÀndern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.550.1&kuo=1&call=vcard

Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verÀndern, mÌssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.