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Kita-Satzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Die Aufsichtspflicht fÃŒr das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei – einer pÀdagogischen Fachkraft und endet mit der Abmeldung des Kindes bei dieser – Bei gesundheitlichen BeeintrÀchtigungen des Kindes kann vom pÀdagogischen Personal – Es werden bei • Kind 1: 100 v. H. • Kind 2: 90 v. H. • Kind 3: 80 v. – Abweichend von Absatz 1 bleiben bei der Einkommensberechnung das Kindergeld und das
Die Aufsichtspflicht fÃŒr das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei

Kita-Satzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

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Die Aufsichtspflicht fÃŒr das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei – einer pÀdagogischen Fachkraft und endet mit der Abmeldung des Kindes bei dieser – Bei gesundheitlichen BeeintrÀchtigungen des Kindes kann vom pÀdagogischen Personal – Es werden bei • Kind 1: 100 v. H. • Kind 2: 90 v. H. • Kind 3: 80 v. – Abweichend von Absatz 1 bleiben bei der Einkommensberechnung das Kindergeld und das
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Die Aufsichtspflicht fÃŒr das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei – einer pÀdagogischen Fachkraft und endet mit der Abmeldung des Kindes bei dieser – Bei gesundheitlichen BeeintrÀchtigungen des Kindes kann vom pÀdagogischen Personal – Es werden bei • Kind 1: 100 v. H. • Kind 2: 90 v. H. • Kind 3: 80 v. – Abweichend von Absatz 1 bleiben bei der Einkommensberechnung das Kindergeld und das
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Die Aufsichtspflicht fÃŒr das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei – einer pÀdagogischen Fachkraft und endet mit der Abmeldung des Kindes bei dieser – Bei gesundheitlichen BeeintrÀchtigungen des Kindes kann vom pÀdagogischen Personal – Es werden bei • Kind 1: 100 v. H. • Kind 2: 90 v. H. • Kind 3: 80 v. – Abweichend von Absatz 1 bleiben bei der Einkommensberechnung das Kindergeld und das
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