Dein Suchergebnis zum Thema: bei

Straßenreinigungssatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.168.1&kuo=2&sub=0

Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei – das Straßenverzeichnis keine Festlegung trifft, verbleibt die Reinigungspflicht beiBei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers – Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte abzustumpfen.
Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei

Frühzeitige Beteiligung zur PV-FFA Hartensdorf in Herzberg (B-0552/2024) / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.21903.1&kuo=2&sub=0

Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans – Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans

Frühzeitige Beteiligung zur PV-FFA Hartensdorf in Herzberg (B-0552/2024) / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.21903.1&NavID=3728.98&La=1

Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans – Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans

Frühzeitige Beteiligung zur PV-FFA Hartensdorf in Herzberg (B-0552/2024) / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.21903.1&NavID=3728.72&La=1

Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans – Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans

Kita-Satzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Mitteilungen/index.php?object=tx%2C3728.20354.1&NavID=3728.12&La=1

Die Aufsichtspflicht für das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei – einer pädagogischen Fachkraft und endet mit der Abmeldung des Kindes bei dieser. – Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes kann vom pädagogischen Personal – Es werden bei • Kind 1: 100 v. H. • Kind 2: 90 v. H. • Kind 3: 80 v. – Bei Selbständigen, die noch keinen Einkommensteuerbescheid für das zurückliegende
Die Aufsichtspflicht für das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei

Kita-Satzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Leben-Freizeit/Kita-Hort/index.php?object=tx%2C3728.20354.1&NavID=3728.36&La=1

Die Aufsichtspflicht für das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei – einer pädagogischen Fachkraft und endet mit der Abmeldung des Kindes bei dieser. – Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes kann vom pädagogischen Personal – Es werden bei • Kind 1: 100 v. H. • Kind 2: 90 v. H. • Kind 3: 80 v. – Bei Selbständigen, die noch keinen Einkommensteuerbescheid für das zurückliegende
Die Aufsichtspflicht für das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei

Kita-Satzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.20354.1&kuo=2&sub=0

Die Aufsichtspflicht für das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei – einer pädagogischen Fachkraft und endet mit der Abmeldung des Kindes bei dieser. – Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes kann vom pädagogischen Personal – Es werden bei • Kind 1: 100 v. H. • Kind 2: 90 v. H. • Kind 3: 80 v. – Bei Selbständigen, die noch keinen Einkommensteuerbescheid für das zurückliegende
Die Aufsichtspflicht für das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei

Kita-Satzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.20354.1&NavID=3728.72&La=1

Die Aufsichtspflicht für das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei – einer pädagogischen Fachkraft und endet mit der Abmeldung des Kindes bei dieser. – Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kindes kann vom pädagogischen Personal – Es werden bei • Kind 1: 100 v. H. • Kind 2: 90 v. H. • Kind 3: 80 v. – Bei Selbständigen, die noch keinen Einkommensteuerbescheid für das zurückliegende
Die Aufsichtspflicht für das Kind im Hort beginnt mit der Anmeldung des Kindes bei