Straßenreinigungssatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.168.1&kuo=2&sub=0
Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei – das Straßenverzeichnis keine Festlegung trifft, verbleibt die Reinigungspflicht bei – Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers – Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte abzustumpfen.
Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei