Bekanntmachung Ìber die erneute förmliche Beteiligung zum FlÀchennuntzungsplan / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.31162.1&NavID=3728.72&La=1
GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans – Umweltbelangen Prognose ÃŒber die Entwicklung des Umweltzustandes bei NichtdurchfÃŒhrung – Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mÃŒndlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans
