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GeschÀftsordnung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.155.1&kuo=2&sub=0

Bei Sitzungen der AusschÃŒsse ist zugleich ein Stellvertreter zu benachrichtigen. – bis zur darauf folgenden Sitzung aufgeschoben werden kann, sind die VorschlÀge beiBei einer weiteren Unterbrechung ist fÃŒr den Antrag die Mehrheit der anwesenden – Bei der offenen Abstimmung stellt der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Anzahl – Bei weiterer Beschriftung, Gestaltung und fehlender Kennzeichnung des Stimmzettels
Bei Sitzungen der AusschÃŒsse ist zugleich ein Stellvertreter zu benachrichtigen.

Bekanntmachung zu B-0459/2023 – förmliche Beteiligung PV-FFA Wilmersdorf 2 / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.18853.1&NavID=3728.98&La=1

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr bei – GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist wie hier bei der Neuaufstellung eines – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr bei

Bekanntmachung zu B-0459/2023 – förmliche Beteiligung PV-FFA Wilmersdorf 2 / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.18853.1&kuo=2&sub=0

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr bei – GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist wie hier bei der Neuaufstellung eines – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr bei

Bekanntmachung zu B-0459/2023 – förmliche Beteiligung PV-FFA Wilmersdorf 2 / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.18853.1&NavID=3728.72&La=1

Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr bei – GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist wie hier bei der Neuaufstellung eines – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr bei

Erneute Öffentliche Bekanntmachung Auslage des Bebauungsplans PV-FFA MUNA / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Gemeinde/Wichtige-Themen/index.php?object=tx%2C3728.21454.1&NavID=3728.72&La=1

Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und Freitag 09:00 bis 12:00 bei – GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans – Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mÃŒndlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
00 Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und Freitag 09:00 bis 12:00 bei

Erneute Öffentliche Bekanntmachung Auslage des Bebauungsplans PV-FFA MUNA / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.21454.1&NavID=3728.98&La=1

Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und Freitag 09:00 bis 12:00 bei – GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans – Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mÃŒndlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
00 Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und Freitag 09:00 bis 12:00 bei

Erneute Öffentliche Bekanntmachung Auslage des Bebauungsplans PV-FFA MUNA / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.21454.1&kuo=2&sub=0

Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und Freitag 09:00 bis 12:00 bei – GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans – Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mÃŒndlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
00 Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und Freitag 09:00 bis 12:00 bei

AufwandsentschÀdigungssatzung Feuerwehr / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.310.1&kuo=2&sub=0

von Verdienstausfall nach dem Gesetz ÃŒber den Brandschutz und die Hilfeleistung bei – Ist bei einem Einsatzverlauf abzusehen, dass die Beendigung des Einsatzes nicht vor – Die Festlegungen der Abs. 1 bis 2 gelten auch bei der DurchfÃŒhrung von Übungen. – Der Verpflegungshöchstsatz gilt nicht bei Schulungen durch ÃŒbergeordnete Einrichtungen
von Verdienstausfall nach dem Gesetz ÃŒber den Brandschutz und die Hilfeleistung bei

Bekanntmachung der erneuten förmlichen Beteiligung Photovoltaik-FreiflÀchenanlage im Ortsteil Wilmersdorf II / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/index.php?object=tx%2C3728.22786.1&NavID=3728.98&La=1

GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist wie hier bei der Neuaufstellung eines – Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mÃŒndlich zur Niederschrift – Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung ÃŒber
GemÀß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist wie hier bei der Neuaufstellung eines