Hundesteuersatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.19491.1&kuo=2&sub=0
Hunde, fÃŒr die Steuerbefreiung nach § 4 gewÀhrt wird, werden bei der Berechnung – Halten und FÃŒhren von Hunden (Hundehalterverordnung – HundehV) gelten: Hunde, bei – Werden bei der Anmeldung eines Mischlingshundes keine Angaben zu seiner Abstammung – Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Kommune beginnt die Steuerpflicht – ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei
Hunde, fÌr die Steuerbefreiung nach § 4 gewÀhrt wird, werden bei der Berechnung
