Hundesteuersatzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?La=1&object=tx%2C3728.158.1&kuo=2&sub=0
nach § 3 besteht und fÃŒr die Steuerbefreiung nach § 4 gewÀhrt wird, werden bei – €nger als zwei Monate in der Gemeinde aufhalten, fÃŒr diejenigen Hunde, die sie bei – auf SteuervergÃŒnstigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei – ist – innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, bei – Im Fall der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung Name und
Hunde, fÌr die Steuerbefreiung nach § 4 gewÀhrt wird, werden bei der Berechnung
