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Bleibt in Deutschland bei zunehmendem Einsatz der Gentechnik in Landwirtschaft und

https://www.oeko.de/publikation/bleibt-in-deutschland-bei-zunehmendem-einsatz-der-gentechnik-in-landwirtschaft-und-lebensmittelproduktion-die-wahlfreiheit-auf-gvo-unbelastete-nahrung-erhalten/

Die vorliegende Studie wurde im Juni 2002 vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau Berlin e.V. und vom Öko-Institut e.V. im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) erarbeitet. Sie bildet die inhaltliche Basis für die am 11. 7. 2002 startende BUND-Gentechnikkampagne. Ziel der Kampagne ist laut BUND „die Öffentlichkeit auf die drohende Gefahr des schleichenden Verlustes der Gentechnikfreiheit (Schwerpunkt Lebensmittel) aufmerksam zu machen, in den laufenden europäischen Gesetzgebungsprozess (Schwerpunkt Schwellenwerte) einzugreifen und die Politiker auf die Sicherung der Gentechnikfreiheit zu verpflichten.“ Ziel der Studie ist die Beantwortung der Frage, welche Auswirkungen der verstärkte Einsatz der Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion auf die Freiheit der Verbraucher hat, zwischen gentechnisch veränderten Erzeugnissen und Erzeugnissen, die ohne den Einsatz gentechnischer Verfahren hergestellt wurden, zu wählen.
gewährleistet werden, dass bspw. der Zusammenhang zwischen mehrschrittigen Formularen oder bei

Stellungnahme zu konzeptionellen Fragen der Freigabe zur Beseitigung auf einer Deponie bei

https://www.oeko.de/publikation/stellungnahme-zu-konzeptionellen-fragen-der-freigabe-zur-beseitigung-auf-einer-deponie-bei-stilllegung-und-abbau-des-kernkraftwerks-obrigheim-kwo/

Der Ausstieg aus der Kernenergie im Rahmen der Energiewende bedingt die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken als eine gemeinschaftliche Aufgabe. Beim Rückbau weist ein großer Teil des anfallenden Materials eine so geringe Kontamination mit radioaktiven Stoffen auf, dass er nach § 29 Strahlenschutzverordnung StrlSchV 2001 freigegeben werden kann. Im Falle des Kernkraftwerks Obrigheim (KWO) werden beispielsweise insgesamt etwa 3.000 Mg Abfälle erwartet, die überwiegend als Bauschutt vorliegen werden, und zur Beseitigung auf einer Deponie freigegeben werden können. Die entsorgungspflichtigen Deponiebetreiber in Baden-Württemberg sind gesetzlich verpflichtet, zur Beseitigung freigemessene Abfälle auf den Deponien anzunehmen und abzulagern. Bezogen auf das KWO ist die entsorgungspflichtige Deponie die Deponie der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH (AWN) in Buchen-Sansenhecken.
gewährleistet werden, dass bspw. der Zusammenhang zwischen mehrschrittigen Formularen oder bei