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Aufgetautes Fleisch und Fisch: Ein Hinweis ist nicht immer Pflicht | Lebensmittelklarheit

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Wer Fleisch oder Fisch aus dem Kühlregal oder der Bedientheke kauft, erwartet in der Regel frische Ware. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Manchmal handelt es sich um aufgetaute Lebensmittel.
Bei verpacktem Fleisch muss der Hinweis „aufgetaut“ in der Bezeichnung genannt werden