Erlaubt: Bei Pulver für Gemüsebrühe oder Suppe darf die Füllmenge in Gramm fehlen https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/erlaubt-bei-pulver-fuer-gemuesebruehe-oder-suppe-darf-die-fuellmenge-gramm-fehlen
Auf dem Glas des Trockenproduktes steht „ergibt 6 Liter“. Wieviel Gramm Pulver das Glas enthält, erfahren Käufer:innen nicht.
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