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Etappe 4: Erweitertes Verfahren und Unterbringung in den Kantonen (Art. 26d und 27 AsylG). | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/themen/sexualisierte-gewalt/kinderhandel/online-handbuch-kinderhandel/opfer-asylbereich/etappen-asylverfahren/etappe-4

Kann der Fall nicht im beschleunigten Verfahren entschieden werden, erfolgt die Zuteilung in das erweiterte Verfahren und die Zuweisung und Unterbringung im Kanton (Art. 26d und 27 AsylG).
Verfahren kann sich die Asylsuchende Person für die Beratung und Rechtsvertretung bei

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Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung) | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/uber-uns/politische-arbeit/vernehmlassungsantworten/gewaltfreie-erziehung-im-zgb

Kinderschutz Schweiz setzt sich seit über 40 Jahren für den Schutz der Kinder vor Gewalt ein. Die gewaltfreie Erziehung und deren rechtliche Verankerung ist für Kinderschutz Schweiz ein zentrales Anliegen.
zielführend, wenn die alleinige Verantwortung zur Durchführung solcher Massnahmen bei

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Schweizer Kinderkliniken melden so viele Kinderschutzfälle wie noch nie! | Kinderschutz Schweiz

https://www.kinderschutz.ch/uber-uns/medienmitteilungen/nationale-kinderschutzstatistik-2023

Der langjährige Trend setzt sich leider fort: Erneut haben die Zahlen der Kinderschutzfälle an den Schweizer Kinderkliniken deutlich zugenommen. 2097 Kinder mussten im Jahr 2023 aufgrund einer Kindeswohlgefährdung im Spital behandelt werden. Dies entspricht einem Anstieg von 11% im Vergleich zum Vorjahr.
Bei Weitem wird nicht jedes Kind, dessen Wohl gefährdet wird, im Spital behandelt

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