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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten (Teil 2): DE

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Allgemeine Bemerkung Nr. 25 (2021) – Kapitel V: Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung durch die Vertragsstaaten (Teil 2)
Dies gilt auch für Unternehmen, deren Aktivitäten sich an Kinder richten, bei denen

Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats zu Kinderrechten im digitalen Umfeld: DE

https://www.kinderrechte.digital/fokus/detail/empfehlung-des-ministerkomitees-des-europarats-zu-kinderrechten-im-digitalen-umfeld-kr

Wie die Rechte des Kindes im digitalen Umfeld besser geachtet, geschützt und erfüllt werden können, steht im Mittelpunkt der neuen Empfehlung, die heute vom Ministerkomitee des Europarates angenommen wurde. Aufbauend auf internationalen und europäischen Rechtsinstrumenten enthält der Text umfassende Leitlinien für das Handeln der europäischen Regierungen.
andere wichtige Partner ihrer Verantwortung für die Menschenrechte nachkommen und bei

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: DE

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Dieses Übereinkommen ist das erste internationale rechtsverbindliche Instrument, das einen umfassenden rechtlichen Rahmen zum Schutz von Frauen vor jeglicher Form von Gewalt schafft. Die Definition von „Frau“ beinhaltet auch Mädchen unter 18 Jahren.
Die Vertragsparteien sowie private Sektoren werden dazu aufgefordert, bei Kindern

Kinderrechte in deutschen Unternehmensaktivitäten: DE

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Die Rechte von Kindern im Unternehmensumfeld umfassen viel mehr Bereiche als das Thema Kinderarbeit in der Lieferkette, beispielsweise familienfreundliche Arbeitsplätze, Produktsicherheit oder Marketing. Im Rahmen der ersten deutschlandweiten Studie zum Thema „Kinderrechte in deutschen Unternehmenstätigkeiten“ wurden 485 Unternehmen angeschrieben und 100 Unternehmen in einer Desktopanalyse untersucht.
UNICEF Deutschland ist Kooperationspartner bei der Durchführung der Studie und hat

Kinderrechte in deutschen Unternehmensaktivitäten: DE

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Die Rechte von Kindern im Unternehmensumfeld umfassen viel mehr Bereiche als das Thema Kinderarbeit in der Lieferkette, beispielsweise familienfreundliche Arbeitsplätze, Produktsicherheit oder Marketing. Im Rahmen der ersten deutschlandweiten Studie zum Thema „Kinderrechte in deutschen Unternehmenstätigkeiten“ wurden 485 Unternehmen angeschrieben und 100 Unternehmen in einer Desktopanalyse untersucht.
UNICEF Deutschland ist Kooperationspartner bei der Durchführung der Studie und hat