Einstellung ausländischer Fachkräfte – IHK Berlin https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/existenzgruendung/arbeitnehmer-aus-drittstaaten-2253164
Arbeitnehmer aus Drittstaaten (nicht EU/EWR-Staaten), die in Deutschland eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, benötigen dafür eine Aufenthaltserlaubnis, der die Ausübung dieser Beschäftigung erlaubt.
sowie deren Ehegatten (ohne Rücksicht auf deren eigene Staatsangehörigkeit) sind bei