Kinderfeuerwehr Die kleinen 10er | Heidelberg https://www.heidelberg.de/site/Heidelberg2021/node/1421651/kinderfeuerwehr_die_kleinen_10er.html
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Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien mit Kindern bis drei Jahre.
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Kinderschutz, Kinderschutz, Kinderschutz Heidelberg, Beratung, Beratung, Information, Fachkräfte, Schutzauftrag; Gefährdungseinschätzung erfüllen können.
Bei einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes, in denen eine Einbeziehung von
Häufige Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung
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Die Stadt Heidelberg hat den Kommunalen Ordnungsdienst, kurz KOD, 2008 gegründet. Seitdem ist der KOD als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz. Das oberste Ziel: der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf Straßen und Plätzen um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um Ordnungswidrigkeiten.
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Die Stadt Heidelberg hat den Kommunalen Ordnungsdienst, kurz KOD, 2008 gegründet. Seitdem ist der KOD als Polizeibehörde mit hoheitlichen Befugnissen im Sinne des Polizeigesetzes Baden-Württemberg im Einsatz. Das oberste Ziel: der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD kümmern sich auf Straßen und Plätzen um Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie um Ordnungswidrigkeiten.
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Ort der Begegnung, Partizipation und des Lernens Die Stadtbücherei trägt dazu bei
Heidelberg fördert Kindertagespflege. Wer sein Kind statt in Krippe oder Kita lieber von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen möchte, erhält städtische Unterstützung. Eltern, deren Kind zwischen ein und drei Jahre alt ist oder die berufstätig, in Aus- oder Weiterbildung oder arbeitssuchend sind, haben die Möglichkeit, beim Kinder- und Jugendamt einen Antrag zu stellen. Die Kindertagespflegeperson erhält dann 5,70 Euro pro Stunde und pro Kind vom Kinder- und Jugendamt, Eltern zahlen einen einkommensabhängigen Kostenbeitrag an das Kinder- und Jugendamt.
Bei Bedarf können die Eltern eine qualifizierte Kindertagespflegeperson auch als