GDWS – Charta für die Zusammenarbeit auf Baustellen https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/03_projekte/Charta/Charta-node.html?gcp_960504=0
Bei der Charta handelt es sich um die Vereinbarung einer Projektkultur.
Bei der Charta handelt es sich um die Vereinbarung einer Projektkultur.
Bei der Charta handelt es sich um die Vereinbarung einer Projektkultur.
Bei der Charta handelt es sich um die Vereinbarung einer Projektkultur.
Es handelt sich bei dieser Baumaßnahme um die Umsetzung einer aquatischen Kompensationsmaßnahme
Heute grüßen wir alle Seefahrerinnen und Seefahrer und besonders unsere WSV-Beschäftigten, die seefahrerisch in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung tätig sind. In der WSV gibt es Seeleute auf dem Wasser und an Land und an beiden Orten leisten sie einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit, dem diesjährigen Motto „SafetyTipsAtSea“, Sicherheitstipps auf See.
Unsere WSV-Mehrzweckschiffe sind bei Wind und Wetter für die Sicherheit der Schifffahrt
Bei der Charta handelt es sich um die Vereinbarung einer Projektkultur.
Bei der Charta handelt es sich um die Vereinbarung einer Projektkultur.
Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) ermöglichte es, dass der Bundestag abweichend von § 14 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts bestimmte Verkehrsinfrastrukturprojekte zulassen konnte. Am 29.12.2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz) in Kraft getreten. Durch Artikel 13 Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG) wird das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I, S. 1795) geändert worden ist, aufgehoben.
Folgende Verfahren wurden bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) ermöglichte es, dass der Bundestag abweichend von § 14 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts bestimmte Verkehrsinfrastrukturprojekte zulassen konnte. Am 29.12.2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz) in Kraft getreten. Durch Artikel 13 Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG) wird das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I, S. 1795) geändert worden ist, aufgehoben.
Folgende Verfahren wurden bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt