GDWS – Bundeswasserstraßen – Die Donau https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/01_bundeswasserstrassen/03_MainDonauWasserstrasse/Donau.html?nn=956726
Die Donau kann von der Einmündung des Main-Donau-Kanals bei Kelheim bis zum Schwarzen
Die Donau kann von der Einmündung des Main-Donau-Kanals bei Kelheim bis zum Schwarzen
In diesem Abschnitt weist der Fluss ein sehr geringes Sohlgefälle bei breiten Querschnitten
Die Donau kann von der Einmündung des Main-Donau-Kanals bei Kelheim bis zum Schwarzen
Die Donau kann von der Einmündung des Main-Donau-Kanals bei Kelheim bis zum Schwarzen
Sie arbeiten in Behörden, bei denen amtliche Karten hergestellt werden, und in Verlagen
Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) ermöglichte es, dass der Bundestag abweichend von § 14 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts bestimmte Verkehrsinfrastrukturprojekte zulassen konnte. Am 29.12.2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz) in Kraft getreten. Durch Artikel 13 Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG) wird das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I, S. 1795) geändert worden ist, aufgehoben.
Folgende Verfahren wurden bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) ermöglichte es, dass der Bundestag abweichend von § 14 Abs. 1 Bundeswasserstraßengesetz durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts bestimmte Verkehrsinfrastrukturprojekte zulassen konnte. Am 29.12.2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz) in Kraft getreten. Durch Artikel 13 Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG) wird das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) vom 22. März 2020 (BGBl. I S. 640), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I, S. 1795) geändert worden ist, aufgehoben.
Folgende Verfahren wurden bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
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Heute grüßen wir alle Seefahrerinnen und Seefahrer und besonders unsere WSV-Beschäftigten, die seefahrerisch in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung tätig sind. In der WSV gibt es Seeleute auf dem Wasser und an Land und an beiden Orten leisten sie einen entscheidenden Beitrag für die Sicherheit, dem diesjährigen Motto „SafetyTipsAtSea“, Sicherheitstipps auf See.
Unsere WSV-Mehrzweckschiffe sind bei Wind und Wetter für die Sicherheit der Schifffahrt