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Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/kraftfahrzeugkennzeichen-beantragung-eines-saisonkennzeichens-1468/

Manche Fahrzeuge werden oft nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr im öffentlichen Verkehrsraum bewegt. Wenn dieser Zeitraum in jedem Jahr unverändert z.B. von April bis Oktober beibehalten wird, könnte sich die Zulassung auf ein Saisonkennzeichen empfehlen.
Bei alljährlich gleichen Betriebszeiträumen bietet sich jedoch die Möglichkeit der

Waffen; Allgemeine Informationen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/waffen-allgemeine-informationen-313/

Der Umgang mit Waffen – Erwerb, Besitz, Führen, Transport, Überlassen, Herstellen, Behandeln usw. – ist entweder frei, an ein Alterserfordernis gebunden, erlaubnispflichtig oder generell verboten. Der Erwerb und Besitz von Munition ist ähnlich geregelt.
Bei Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt

Fundsachen im Gemeindegebiet; Fundanzeige und Verlustanzeige | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fundsachen-im-gemeindegebiet-fundanzeige-und-verlustanzeige-3459/

Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen.
eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch bei

Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/feuer-im-freien-beantragung-einer-ausnahmegenehmigung-79182/

Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
Gebäuden und von sonstigen brennbaren Stoffen; die Zulassung einer Ausnahme kann bei