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Besonders geschützte Wirbeltiere; Anzeige des Bestandes, von Bestandsveränderungen oder der Verlegung des Standortes | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/besonders-geschuetzte-wirbeltiere-anzeige-des-bestandes-von-bestandsveraenderungen-oder-der-verlegung-des-standortes-80237/

Wenn Sie ein besonders geschütztes Wirbeltier halten, müssen Sie nach Beginn der Haltung den Bestand des Tieres sowie Bestandsveränderungen anzeigen. Auch die Verlegung des regelmäßigen Standorts des Tieres müssen Sie anzeigen.
BArtSchV genannten Arten sind und dieses halten wollen, so muss es unverzüglich bei

Pflegestützpunkt Fürth | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/aemter-von-a-bis-z/detail/pflegestuetzpunkt-fuerth-312552/

Der Pflegestützpunkt Fürth bietet eine trägerunabhängige, individuelle und kostenfreie Beratung zu allen Themen rund um die Pflege an und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Ziel ist es, die pflegerische Versorgung in Fürth zu verbessern und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren in diesem Bereich zu fördern.
Pflegeeinstufungsverfahren, Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/bauen-mobilitaet/wohnen-in-der-stadt/verkehrssicherheitspflichten/rueckschnitt-von-baeumen-und-straeuchern/

Wenn Äste und Zweige von Bäumen, Sträuchern und Heckenden öffentlichen Verkehrsraum eingengen muss das Tiefbauamt immer wieder Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zum Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern auffordern.
verdecken sie Straßenlampen und Verkehrszeichen und gefährden so Verkehrsteilnehmende; bei

Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/fuehrerschein-beantragung-der-fahrerlaubnis-und-der-erweiterung-einer-bestehenden-fahrerlaubnis-259/

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im