Änderung der Bundessatzung – Höheres Quorum für Mitgliederbefragung | FDP https://www.fdp.de/beschluss/aenderung-der-bundessatzung-hoeheres-quorum-fuer-mitgliederbefragung?antragsbuch=14802
1. Ersetze in § 21a Abs. 1 Bundessatzung „500 Mitgliedern“ durch:„zweieinhalb Prozent der Mitglieder“.2. Ersetze in § 21a Abs. 4 Satz 3 Bundessatzung „500 Mitgliedern“ durch:„zweieinhalb Prozent der
Es ist daher geboten, auch bei der Mitgliederbefragung auf ein prozentuales Quorum