Sammler, Beförderer, Händler und Makler nicht gefährlicher Abfälle | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/leben/oekoumwelt/abfall/119200.html
Sammler und Beförderer, die gewerblich oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen nicht gefährliche Abfälle sammeln oder befördern, sind anzeigepflichtig gemäß § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Bei der Änderung wesentlicher Angaben ist die Anzeige erneut zu erstatten.