Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden / https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Arbeits-Wege-oder-Schulunfall-bei-der-gesetzlichen-Unfallversicherung-melden.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4923.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Als Unternehmen oder Einrichtung sind Sie verpflichtet, Arbeits-, Wege- und SchulunfÀlle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Die Meldepflicht besteht dann, wenn die verunfallte Person voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfÀhig ist. …
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