Wohnort – Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Wohnort-Anmeldung-der-alleinigen-Wohnung-oder-der-Hauptwohnung.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.893.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde – unter 16 Jahren ist die Person fÃŒr die ErfÃŒllung der Meldepflicht zustÀndig, bei
Integrationsberatung Beflaggung BÃŒrgerbÃŒro Karriere – Ausbildung und Studium bei
