Erlaubnisfreie Gewerbe | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erlaubnisfreie-gewerbe.php
Gewerbetreibende in den zulassungsfreien Gewerben müssen lediglich die Aufnahme und jede Veränderung ihrer gewerblichen Betätigung beim Gewerbeamt anzeigen. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.
bei Einzelgewerben: die oder der Gewerbetreibende selbst bei Personengesellschaften