Immobiliardarlehensvermittler https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/eu-immobiliardarlehensvermittler.php
Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobiliardarlehensvermittler tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde
Bei Antragstellung dürfen die Unterlagen nicht älter als drei Monate sein.