VIII Leistungen der Krankenkassen – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/viii-leistungen-der-krankenkassen.html
Zuzahlungen gefordert, und zwar bei Arznei- und Verbandmitteln, bei Heilmitteln,
Zuzahlungen gefordert, und zwar bei Arznei- und Verbandmitteln, bei Heilmitteln,
Verabschiedet vom Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind (GFTB) im November 2010.
dieser erneut bei der Stadt nach, welchem Zweck der Hausbesuch bei ihm dienen soll
Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender bei
ist häufig zu beobachten, dass beide Generationen unterschiedliche Bedürfnisse bei
Es komme bei schweren zerebralen Schädigungen auch nicht darauf an, ob die visuelle
Am 24.09.2017 ist Bundestagswahl. Aus diesem Anlass formuliert der Verwaltungsrat des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) seine Erwartungen an die künftige Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Deshalb fordern wir: Teilhabeleistungen müssen allen behinderten Menschen bei Bedarf
Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege
Erhält man Geld- oder Sachleistungen bei häuslicher Pflege, teilstationäre Pflege
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll das soziale Entschädigungsrecht in einem SGB XIV völlig neu strukturiert und geregelt werden. Der DBSV kann nachvollziehen, dass eine rechtliche Weiterentwicklung des sozialen Entschädigungsrechts aufgrund aktueller Entwicklungen angezeigt ist. Allerdings dürfen notwendige …
Leistungen bei Blindheit, hochgradiger Sehbehinderung und Blindheit mit zusätzlichem
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