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Resolution „Blindengeld sichern und weiterentwickeln!“ – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/resolution/vwr-2018-res-blindengeld.html

Das einkommens- und vermögensunabhängig gewährte pauschale Blindengeld ist jetzt und in der Zukunft ein zwingend notwendiger Nachteilsausgleich für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies gilt auch und gerade vor dem Hintergrund des 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes. Deshalb fordert …
Landesblindengeldgesetze sind so aufeinander abzustimmen, dass Leistungslücken bei

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Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/positionspapier-gfuv/richtlinien-fussgaengerueberwege.html

GFUV-Position zur notwendigen Überarbeitung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und einer entsprechenden Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Blinde und sehbehinderte Personen sind bei der Querung von Fahrbahnen in erhöhtem

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Hautnah – Réné Koch über die Haut und ihre Pflege – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/make-up/hautnah-r%C3%A9n%C3%A9-koch-%C3%BCber-die-haut-und-ihre-pflege.html

Mit unserer Haut beschäftigen wir uns meistens nur dann bewusst, wenn etwas nicht stimmt, es irgendwo juckt oder uns Pickel stören. Dabei ist die Haut unser flächenmäßig größtes Organ und ein bemerkenswertes Multitalent: Sie hält unser Innerstes zusammen, sie ist Atmungs- und Ausscheidungsorgan und bietet uns Schutz …
Zweifelsohne spielt das Alter eine Rolle, denn während bei Babys noch alles gut gepolstert

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 07.03.2019 für ein Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften (SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/SGB9_SGB12_Aenderungsgesetz.html

Angesichts der erneut unzureichenden Frist zur Stellungnahme greifen die nachstehenden Ausführungen nur ausgewählte Aspekte auf. Zusammengefasst sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband folgenden Änderungsbedarf in Bezug auf die im Entwurf angesprochenen Regelungsbereiche.
Bezieher von Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII dürfen bei der Festsetzung von Absetzbeträgen

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