Reha-Initiativen – Text – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/reha-initiativen/articles/reha-initiativen-text.html
Auf Vorschlag des DBSV hat die DVfR einen Fachausschuss „Teilhabe bei Sehverlust“
Auf Vorschlag des DBSV hat die DVfR einen Fachausschuss „Teilhabe bei Sehverlust“
Das einkommens- und vermögensunabhängig gewährte pauschale Blindengeld ist jetzt und in der Zukunft ein zwingend notwendiger Nachteilsausgleich für eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dies gilt auch und gerade vor dem Hintergrund des 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes. Deshalb fordert …
Landesblindengeldgesetze sind so aufeinander abzustimmen, dass Leistungslücken bei
Signalen ausgestattet, die sehbehinderten und blinden Menschen eine Hilfestellung bei
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) begrüßt die Absicht der Bundesregierung, ein Bundesteilhabegesetz zu schaffen, und beschließt dazu die folgende Resolution
Bundesteilhabegesetz zu schaffen, und beschließt dazu die folgende Resolution Bei
GFUV-Position zur notwendigen Überarbeitung der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und einer entsprechenden Anpassung der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Blinde und sehbehinderte Personen sind bei der Querung von Fahrbahnen in erhöhtem
Berlin. Ratlos vor der Waschmaschine.
Auch bei Waschmaschine, Radio oder Backofen sind Sensortasten und Touchscreens auf
Gerne kannst du bei uns im Training vorbeischauen!
Mit unserer Haut beschäftigen wir uns meistens nur dann bewusst, wenn etwas nicht stimmt, es irgendwo juckt oder uns Pickel stören. Dabei ist die Haut unser flächenmäßig größtes Organ und ein bemerkenswertes Multitalent: Sie hält unser Innerstes zusammen, sie ist Atmungs- und Ausscheidungsorgan und bietet uns Schutz …
Zweifelsohne spielt das Alter eine Rolle, denn während bei Babys noch alles gut gepolstert
Stellungnahme des Gemeinsamen Fachausschusses für Umwelt und Verkehr beim DBSV zur Gestaltung und Anordnung von Pollern im Straßenraum
ist sicher zu stellen, dass sie leicht und rechtzeitig für alle Fußgänger – auch bei
Angesichts der erneut unzureichenden Frist zur Stellungnahme greifen die nachstehenden Ausführungen nur ausgewählte Aspekte auf. Zusammengefasst sieht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband folgenden Änderungsbedarf in Bezug auf die im Entwurf angesprochenen Regelungsbereiche.
Bezieher von Blindenhilfe gemäß § 72 SGB XII dürfen bei der Festsetzung von Absetzbeträgen