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BMUKN: Bundeskabinett verbessert Entsorgung von alten Elektrogeräten und mindert das Brandrisiko | Pressemitteilung

https://www.bundesumweltministerium.de/pressemitteilung/bundeskabinett-verbessert-entsorgung-von-alten-elektrogeraeten-und-mindert-das-brandrisiko

Durch die vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes können Kundinnen und Kunden ausgediente Elektrogeräte künftig noch leichter im Handel zurückgeben.
die Entsorgungswirtschaft birgt die unsachgemäße Erfassung von Lithium-Batterien bei

BMUKN: Schufa-Score: Steffi Lemke zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes | Meldung

https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/schufa-score-steffi-lemke-zum-urteil-des-europaeischen-gerichtshofes

Steffi Lemke nimmt Stellung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach ein Schufa-Score nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein darf: „Mit dem Urteil wird der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher erweitert.“
Hintergrund Laut EuGH müssen bereits bei der Erstellung von Score-Werten Auskunfteien

BMUKN: Risikofaktor nächtlicher Fluglärm – Fall-Kontroll-Studie zu kardiovaskulären und psychischen Erkrankungen im Umfeld des Flughafens Köln-Bonn | FKZ-Bericht

https://www.bundesumweltministerium.de/download/risikofaktor-naechtlicher-fluglaerm-fall-kontroll-studie-zu-kardiovaskulaeren-und-psychischen-erkrankungen-im-umfeld-des-flughafens-koeln-bonn

Die Erkenntnis, dass Fluglärm zu einem erhöhten Krankheitsrisiko führen kann, hat sich in den letzten Jahren durch zahlreiche Studien gefestigt. In dieser Fall-Kontroll-Studie war es das Ziel, den möglichen Einfluss von Fluglärm, insbesondere
für Herz- und Kreislauferkrankungen einen linearen Anstieg des Erkrankungsrisikos bei

BMUKN: Referentenentwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-einer-ersten-verordnung-zur-aenderung-der-brustkrebs-frueherkennungs-verordnung

Mit dem Entwurf wird die für Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren bereits zugelassene Untersuchung mit Röntgenstrahlung zur Brustkrebsfrüherkennung künftig auch bis zur Vollendung des 76. Lebensjahres ermöglicht.
ist Früherkennung unter Anwendung von Röntgenstrahlung oder radioaktiven Stoffen bei