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BMUKN: Qualitätssicherungs-Richtlinien für Abnahme- und Konstanzprüfungen gemäß den §§ 115, 116 und 117 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/qualitaetssicherungs-richtlinien-fuer-abnahme-und-konstanzpruefungen-gemaess-den-115-116-und-117-strahlenschutzverordnung-strlschv

Der Fachausschuss Strahlenschutz (FAS) hat beschlossen, die Richtlinien, die Anforderungen an die physikalisch-technische Qualitätssicherung festlegen, neu zu strukturieren.
Abnahme- und Konstanzprüfungen dienen dazu zu überprüfen, ob die bei der Anwendung

BMUKN: Begrenzung von Schadstoffeinträgen in Böden durch Düngemaßnahmen | Download

https://www.bundesumweltministerium.de/download/begrenzung-von-schadstoffeintraegen-in-boeden-durch-duengemassnahmen

Auch in Deutschland werden in der Landwirtschaft Düngemittel eingesetzt. Aus Vorsorgegründen müssen bedenkliche Schadstoffeinträge so begrenzt werden, dass es zu keiner Anreicherung von Schadstoffen kommt.
Abfallarten – Klärschlamm Publikation "Begrenzung von Schadstoffeinträgen bei

BMUKN: Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz | Gesetze und Verordnungen

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/gebuehrenverordnung-zum-elektro-und-elektronikgeraetegesetz

Mit der Verordnung sollen die Grundlagen für den Ausgleich der Kosten, die durch individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der zuständigen Behörde nach dem neuen ElektroG entstehen, geschaffen werden.
Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung Verordnungen | ElektroGGebV Downloads / Links Verordnungstext bei

BMUKN: Umgebungslärm und Gesundheit am Beispiel Bremen | FKZ-Bericht

https://www.bundesumweltministerium.de/download/umgebungslaerm-und-gesundheit-am-beispiel-bremen

Viele Menschen sind hohen Lärmbelastungen ausgesetzt, die ihre Gesundheit beeinträchtigen und die Lebensqualität mindern. In der Vergangenheit wurden die Auswirkungen des Lärms auf den Menschen in der Regel separat für einzelne Lärmarten
Bei Straßenverkehrslärm ist die Gesamtsterblichkeit ab einer Wohndauer von 15 Jahren