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Prüfung von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie bei

https://www.bundesumweltministerium.de/download/arbeitshilfe-zur-pruefung-von-ausnahmen-von-den-bewirtschaftungszielen-der-eg-wasserrahmenrichtlinie-bei-physischen-veraenderungen-von-wasserkoerpern-nach-31-absatz-2-whg-aus-wasserfachlicher-und-rechtlicher-sicht

Verschlechterungen des ökologischen Zustands / Potentials eines Wasserkörpers durch physische Veränderungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (Wasserhaushaltsgesetz § 31(2)). Die Arbeitshilfe erläutert diese Voraussetzungen und
Prüfung von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen der EG-Wasserrahmenrichtlinie bei