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BMUKN: Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei

https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/richtlinie-86-278-ewg-ueber-den-schutz-der-umwelt-und-insbesondere-der-boeden-bei-der-verwendung-von-klaerschlamm-in-der-landwirtschaft

Diese Richtlinie bezweckt, die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft so zu regeln, daß schädliche Auswirkungen auf Böden, Vegetation, Tiere und Menschen verhindert und zugleich eine ordnungsgemäße Verwendung von Klärschlamm
Richtlinie 86/278/EWG über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der