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Behandlung der Daten bei der Deutschen Bundesbank | Deutsche Bundesbank

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Um nach dem 1. Februar 2014 am Lastschriftverfahren teilnehmen zu können, müssen Unternehmen u.a. eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen. Die Ausgabe der Nummern übernimmt in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). Anträge können nur elektronisch gestellt werden.
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Erforderliche Angaben zum Begünstigten bei grenzüberschreitenden Überweisungen |

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Geschäftsabwicklung im baren und unbaren Zahlungsverkehr, Konsolidierung des Leistungsangebotes im Elektronischen Massenzahlungsverkehr (EMZ) und im Hausbankverfahren (HBV) zum Jahresbeginn 2007
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