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Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M1 | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie/Erster_Abschnitt_der_Medizinischen_Pruefung-M1

Studierende legen den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung frühestens nach einem Studium der Medizin von vier Semestern (=zwei Jahren) ab (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Approbationsordnung für Ärzte – ÄAppO). Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil.
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