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Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge für behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten beschäftigt sind | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Sozialwesen/Erstattung-der-Rentenversicherungsbeitraege-fuer-behinderte

Nach § 1 des Sechsten Sozialgesetzbuches (SGB VI) sind Behinderte, die in nach dem Schwerbehindertengesetz anerkannten Werkstätten für Behinderte (Blindenwerkstätten) tätig sind,
behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten, in Integrationsbetrieben oder bei