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Zulassung von Anlagen zur Ablagerung von Abfällen -Deponien- | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/umwelt-natur/abfall/deponien/zulassung-von-anlagen-zur-ablagerung-von-abfaellen-deponien

Wesentliche Voraussetzung für ein zügiges Zulassungsverfahren sind frühzeitige Vorgespräche des Antragstellers mit der zuständigen Genehmigungsbehörde (den Kommunen oder der Bezirksregierung). Dies
Bei Deponien, die der Planfeststellung bedürfen, ist nach den Regelungen des Umweltverträglichkeitsgesetzes