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Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung – P3 | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-pharmazie-und-psychotherapie/landespruefungsamt-pharmazeutische-pruefung/p3-dritter-abschnitt-pharmazie

Die Prüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung kann nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung und nach der sich anschließenden 12-monatigen praktischen Ausbildung abgelegt werden (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)).
Direkt zum Inhalt Apotheker bei der Medikamentenkontrolle  / ©I-Viewfinder – stock.adobe.com

Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M3 | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Gesundheit-Soziales/Landespruefungsamt-fuer-Medizin-Psychotherapie-und-Pharmazie-3

Studierende, die den neuen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nur schriftlich) bestanden und anschließend erfolgreich ihr Praktisches Jahr absolviert haben, legen den neuen Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Abschlussexamen) nur mündlich-praktisch ab.
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M3 Anschließend können sie bei der Bezirksregierung