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Anerkennung der Berufsbezeichnung „Ingenieur / Ingenieurin“ | Bezirksregierung Düsseldorf

https://www.brd.nrw.de/Themen/Kommunales/Handel-Handwerk-Gewerbe/Anerkennung-der-Berufsbezeichnung-Ingenieur-Ingenieurin

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ durch gesetzliche Regelungen der Bundesländer geschützt. Die Führung der Berufsbezeichnung ist eine Form der
Ist dieser nicht gegeben, ist der Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen, in