Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige | Stadt Bochum https://www.bochum.de/Ordnungs--und-Veterinaeramt/Dienstleistungen-und-Infos/Verkaufsverbot-von-Lachgas-an-Minderjaehrige
Verkaufsstellen sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Vom Verbot umfasst ist auch der Betrieb von Automaten, die Lachgas als Ware anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor Gebrauch des Automaten durch Minderjährige bieten.
Ihnen auffallen, dass die Regelungen nicht beachtet werden, melden Sie sich gerne bei
