BMJV – Gesetzgebung – Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2015_Einfuehrung_Speicherfrist_Hoechstspeicherfrist_Verkehrsdaten.html
Bei der Aufklärung schwerer Straftaten und bei der Gefahrenabwehr sind Verkehrsdaten – Sinne des § 96 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) versteht man die Daten, die bei – Strafverfolgungsbehörden auf der Grundlage von § 100g der Strafprozessordnung (StPO) Verkehrsdaten bei – den Telekommunikationsunternehmen bei Vorliegen eines Anfangsverdachts und entsprechender
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz Kontrollmechanismen bei