BLM – Aufsicht in der Praxis https://www.blm.de/de/wir-regulieren/jugend_und_nutzerschutz/aufsicht_in_der_praxis.cfm
– Die BLM ist für die von ihr genehmigten Rundfunkangebote (Fernsehen und Hörfunk) sowie die in Bayern ansässigen Anbieter von Telemedien (u.a.
und sich nur auf ausgewählte Bereiche beziehen, insbesondere in Telemedien und bei
