Baugenehmigungsverfahren https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/wohnen-und-bauen/bauordnung/baugenehmigungsverfahren-1
Baugenehmigungsverfahren vor: Das Genehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO kommt bei
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dem unmittelbaren Eindruck der Trauer nicht gewachsen fühlen und Unterstützung bei
Uhr und 14:00–17:00 Uhr Fr: 08:30–12:00 Uhr Prüfung von statischen Berechnungen bei
Vorsicht gilt auch bei plötzlich anfallenden Kosten beim Erstdownload der Anbieter
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Bei juristischen Personen kann der Antrag nur vom Geschäftsführer unter Vorlage eines
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