About us – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/about-us
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Farben auf Umschlägen sollten in der Regel nur als Mittel der grafischen Gestaltung oder zur besonderen Kennzeichnung von Sammlungen oder Serien verwendet werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Fotografien, Strichzeichnungen, Diagramme und Grafiken werden zur Bebilderung einer Veröffentlichung verwendet.
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Der Digital Object Identifier (DOI) ist ein System zur Identifizierung eines Produkts in einer digitalen Umgebung und soll die permanente Aufrechterhaltung von Hyperlinks sicherstellen.
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Farben auf Umschlägen sollten in der Regel nur als Mittel der grafischen Gestaltung oder zur besonderen Kennzeichnung von Sammlungen oder Serien verwendet werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
In einer Aufzählung von Rechtsakten derselben Art und desselben Organs werden die Art des Rechtsakts und das Organ nur jeweils einmal genannt.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.
Die für alle Sprachen geltenden Regeln sind Sprachregelungen, auf die sich die Organe der Europäischen Union geeinigt haben, um eine Harmonisierung in den 24 Amtssprachen der EU zu gewährleisten.
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Die Reihenfolge für Verweise auf die Verträge (besonders in den Bezugsvermerken) wird durch das Datum ihrer Veröffentlichung bestimmt, in einigen Fällen können bestimmte Kürzel verwendet werden.
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Die Liste enthält deutsche Übersetzungen der Namen der Regionen in den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Ebenen 1 und 2 der NUTS-Klassifikation 2021.
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In den übrigen Veröffentlichungen dürfen die Titel der Rechtsakte weniger formell zitiert werden.
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