5.5. Dem Werk vorangestellte und nachgestellte Teile – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.5-preliminary-pages-and-end-matter&lang1=de
Dem Werk vorangestellte Seiten enthalten das Geleitwort, das Vorwort sowie die Vorbemerkung und die Einleitung, während das Register Teil der nachgestellten Seiten ist.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.