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5.6. Textgliederung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.6-divisions-of-the-text&lang1=fi

Der Text eines Werks muss so erscheinen, dass der Leser ihm leicht folgen kann. Dies kann durch die Gliederung in Abschnitte und Unterabschnitte und die Verwendung verschiedener Nummerierungssysteme erreicht werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4.1.3. Die Korrekturtätigkeit im Amt für Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4.1.3-proofreading-publications-office&lang1=de

Korrektoren werfen einen genauen Blick auf den zu veröffentlichenden Text und haben die Aufgabe, sowohl sprachliche Fragen (Sprachenregeln und Schreibweisen) als auch technische Aspekte (typografische Vorgaben) zu prüfen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.4.1. Reihenfolge der Verträge – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.4.1-order-of-treaties&lang1=de

Die Reihenfolge für Verweise auf die Verträge (besonders in den Bezugsvermerken) wird durch das Datum ihrer Veröffentlichung bestimmt, in einigen Fällen können bestimmte Kürzel verwendet werden.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

3.3.2. Ergänzungen und Nummerierung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.3.2-additions-and-numbering&lang1=de

Werden in den verfügenden Teil eines Rechtsakts später Artikel, nummerierte Absätze oder andere Untergliederungen, die durch eine Nummer oder einen Buchstaben gekennzeichnet sind, eingefügt, so gelten besondere Nummerierungsregeln.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.

4. Erstellung und Kennzeichnung der Dokumente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=4-document-preparation-and-identifiers&lang1=de

Dokumente werden von verschiedenen Akteuren während des Veröffentlichungsprozesses bearbeitet, und je nach Art der Veröffentlichung werden Kenndaten zugewiesen.
Reihenfolge bei Verweisen 3.4.1. Reihenfolge der Verträge 3.4.2.